Schulordnung FvKS Abtsgmünd
LEBE, LACHE, LERNE, LEISTE...
UNSERE SCHULE – DEINE ZUKUNFT
1. Leitgedanken
Lehrer, Schüler und Eltern haben dieses Leitbild gemeinsam erstellt und unterstützen sich gegenseitig bei der Umsetzung. Wir wollen eine Atmosphäre, die von gegenseitiger Rücksichtnahme, Ehrlichkeit und Achtung geprägt ist, sowie Gewaltlosigkeit in Sprache und Handeln. Wir achten die Würde jedes Einzelnen, der Stärkere hilft dem Schwächeren. Schüler der FvKS zeichnen sich aus durch: Verantwortung für sich selbst und andere, Kritikfähigkeit, Selbstständigkeit, Leistungsbereitschaft, Toleranz und Höflichkeit. Die Schüler/Innen erwerben als Grundlage für lebenslanges Lernen und berufliche Bildungsfähigkeit Fach- und Methodenkompetenzen. Sie sind fähig, sich in einer verändernden Welt zurechtzufinden und bereit, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Die Achtung der Schöpfung Gottes ist Grundlage jeglichen Handelns. Die Schüler gestalten den Lebensraum Schule nach demokratischen Grundsätzen mit und lernen mit Freiheit verantwortlich umzugehen.
2. Verhalten im Schulgebäude
Regeln erleichtern das Miteinander. Alle müssen sich so verhalten, dass sie weder sich noch andere gefährden.
2.1. Verhalten im Klassenzimmer und in den Fachräumen
a) Die Sauberkeit im ganzen Schulhaus ist uns ein gemeinsames Anliegen. Meinen Arbeitsplatz verlasse ich so, wie ich ihn antreffen möchte. Ich unterlasse Sachbeschädigungen.
b) Ich gehe mit allen Unterrichtsmitteln und Gegenständen so um, dass niemand gefährdet wird.
c) Ich respektiere fremdes Eigentum.
d) Durch mein Verhalten trage ich dazu bei, dass sich jeder im Klassenzimmer wohl fühlt.
e) Da Fachräume von mehreren Klassen genutzt werden, muss ich sie ebenso pfleglich behandeln.
f) Wenn ich als Ordner eingeteilt bin, übernehme ich zusätzliche Aufgaben für die Allgemeinheit, zum Beispiel: Fenster schließen, Jalousien hochfahren, Tafel wischen und das Licht löschen. Ich sorge dafür, dass auch Geräte an ihren vorgesehenen Platz zurückkommen.
g) Ich werfe nichts aus dem Fenster – weder Müll noch Schulsachen.
h) Einen Fachraum darf ich nur in Anwesenheit des Lehrers/der Lehrerin betreten, die Nebenräume nur mit ausdrücklicher Erlaubnis.
i) Ich halte mich während der großen Pause nicht im Schulhaus auf.
j) Verlässt eine Klasse das Klassenzimmer oder wechselt in einen Fachraum, sorgen der Ordnungsdienst und die Lehrkraft dafür, dass das Licht gelöscht wird, die Fenster geschlossen sind und der Raum verschlossen ist.
k) Wir stellen am Ende des Vor- und Nachmittagsunterrichts alle Stühle ordentlich an die Tische.
2.2 Verhalten auf den Gängen und Treppen
Das Schulgebäude ist „unser“ Haus, für das wir uns alle verantwortlich fühlen. Daher muss ich mich besonders auf den Treppen und Gängen rücksichtsvoll benehmen. Fundsachen gebe ich beim Hausmeister oder bei einem Lehrer ab.
a) Während des Unterrichts muss ich mich auf den Gängen ruhig verhalten, da ich sonst die MitschülerInnen in den Klassenzimmern störe.
b) Wenn ich keinen Unterricht habe, halte ich mich an einem mir zugewiesenem Ort oder im Aufenthaltsraum auf. Die Gänge und Klassenzimmer sind als Aufenthaltsorte ungeeignet, weil ich dadurch andere störe.
c) Weil Rennen, Drängeln, Ball spielen und Geländerrutschen andere im Gebäude stört und gefährlich werden kann, ist dies für mich im Schulhaus verboten.
e) Meine Jacke und meinen Schirm hänge ich an die Kleiderhaken vor dem Klassenzimmer.
f) Da ich für meine Wertsachen selbst verantwortlich bin, achte ich darauf, diese nicht in meiner Jacke zu lassen. Die Jacken anderer MitschülerInnen, die an den Garderoben hängen, lasse ich in Ruhe.
g) Um andere nicht zu gefährden, fahre ich nicht mit Rollern, Fahrrädern oder Skateboards im Schulhaus oder auf dem Schulgelände. Ausnahme: Im Beisein eines Lehrers oder Betreuers, der dies erlaubt hat.
3. Verhalten auf dem Schulhof, auf dem Weg zur Sporthalle, an der Bushaltestelle und im schulnahen Bereich
3.1. Verhalten auf dem Schulhof
Wir müssen uns so verhalten, dass wir weder uns noch andere gefährden. Das Ballspielen ist nur im Ballkäfig und auf dem hinteren Pausenhof neben dem Ballkäfig erlaubt.
Da es zu Verletzungen und Beschädigungen kommen kann, ist Schneeballwerfen grundsätzlich verboten. Um Gedränge beim Bäcker zu vermeiden, stellen wir uns in
einer Reihe auf.
3.2. Verhalten an der Bushaltestelle
Besondere Vorsicht und Rücksicht gilt an der Bushaltestelle. Ich drängle nicht und warte in einer Reihe auf dem Gehweg.
Um den reibungslosen Busverkehr zu gewährleisten, ist die Bushaltestelle von Pkws freizuhalten.
3.3. Das Pausengelände der FvK-Schule
Das Pausengelände befindet sich innerhalb der gekennzeichneten Flächen und des Zauns. Dieses Gelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Bei Nichtbeachtung bekommt die Schülerin/ der Schüler eine Bemerkung und muss 2 Stunden nachsitzen.
3.4. Der Weg zu den Sportstätten
Der einzige vorgeschriebene Weg führt direkt bei der Kochertalmetropole über die Überquerungshilfe der Gaildorferstraße. Ein Umweg ist nicht erlaubt und somit auch nicht versichert.
Ich beachte die Verkehrsregeln beim Überqueren der Straße.
4. Unterrichtszeiten, Pausenordnung, Hohlstundenregelung und Aufsicht
4.1. Unterrichtszeiten und Pausen
Die SchülerInnen dürfen sich vor der ersten Stunde (ab 7:00 Uhr) auf dem Schulgelände, im Schulhaus und in den Klassenzimmern bei geöffneten Türen aufhalten. Vor der zweiten Stunde bleiben die SchülerInnen im Erdgeschoss und im Aufenthaltsraum.
Öffnung der Klassenzimmer in der FvK-Schule: 07.00 Uhr
Öffnung der Wasenschule: 07.10 Uhr (Betreuung)
Zusätzliches Klingelzeichen vor Ende der großen Pause: 10.13 Uhr
Klingelzeichen zum Nachmittagsunterricht: 13.58 Uhr
Ganztagesbereich wird mit den Betreuerinnen und Betreuern besprochen.
1. Stunde | 07.30 Uhr – 08.15 Uhr | 5 Minuten Pause
2. Stunde | 08.20 Uhr – 09.05 Uhr | 5 Minuten Pause
3. Stunde | 09.10 Uhr – 09.55 Uhr | 20 Minuten Pause
4. Stunde | 10.15 Uhr – 11.00 Uhr | 5 Minuten Pause
5. Stunde | 11.05 Uhr – 11.50 Uhr | 5 Minuten Pause
6. Stunde | 11.55 Uhr – 12.40 Uhr | anschließend Mittagspause
Mittagspause | 12. 40 Uhr – 14.00 Uhr | Aufsicht durch Lehrer;Hausaufgabenbetreuung
7. Stunde | 14.00 Uhr – 14.45 Uhr | 5 Minuten Pause
8. Stunde | 14.50 Uhr – 15.35 Uhr | 5 Minuten Pause
9. Stunde | 15.40 Uhr – 16.25 Uhr | danach Unterrichtsschluss
Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend ist, müssen die Klassensprecher das Sekretariat verständigen.
4.2. Fünf-Minuten-Pause
Die SchülerInnen bereiten sich auf die nächste Unterrichtsstunde vor. Sie können sich in den Gängen aufhalten, müssen aber nach dem Läuten im Klassenzimmer auf ihren Plätzen sein.
4.3. Große Pause
Für das Gebäude der FvK-Schule gilt:
Zu Beginn der großen Pause verlassen alle SchülerInnen den Unterrichtsraum. Die Lehrkräfte und der Ordnungsdienst sorgen dafür, dass der Raum gelüftet wird. Die Lehrkraft verlässt in der Regel als Letzte den Raum und schließt ihn ab. Die Schüler halten sich im Pausengelände auf. Dieses darf nur mit Erlaubnis eines Lehrers / einer Lehrerin verlassen werden. Getränke werden vor Verlassen des Schulgebäudes am Automaten geholt. Rückgabemöglichkeit beim Hausmeister.
Bei schlechtem Wetter, d.h. starkem Regen, entscheidet das aufsichtsführende Lehrerteam über die so genannte „Regenpause"und gibt dies kurz vor der großen Pause per Durchsage bekannt. Dann dürfen die Schülerinnen und Schüler das Erdgeschoss als Pausenraum benutzen.
Etwa 10 Minuten vor Pausenende schließen beauftragte Schüler die Klassenzimmer auf. Fachräume werden aus Sicherheitsgründen nicht vor Unterrichtsbeginn aufgeschlossen. Nach dem ersten Gong zum Ende der Pause begeben sich die Schüler ohne Gedränge unmittelbar in ihre Unterrichtsräume. Der Wechsel in andere Räume findet erst zu diesem Zeitpunkt statt. Dies gilt auch für den Wechsel zu den Sportstätten. Es ist deshalb vor der Pause an Vesper und Arbeitsmittel für die nächste Stunde zu denken. Schüler, die früher aus dem Sportunterricht kommen, bleiben bis zur Pause auf dem Pausenhof oder im Aufenthaltsraum.
Für das Gebäude der Wasenschule gilt:
Zu Beginn der großen Pause verlassen alle Schüler den Unterrichtsraum. Die Lehrkräfte sorgen dafür, dass der Raum gelüftet wird. Die Lehrkraft verlässt in der Regel als Letzte den Raum.
Die Schüler halten sich im Pausengelände auf. Es darf nur mit Erlaubnis eines Lehrers / einer Lehrerin verlassen werden. Nach dem Klingelzeichen zum Ende der Pause begeben sich die Schüler ohne Gedränge und unmittelbar in ihre Unterrichtsräume. Auch der Wechsel zu den Sportstätten findet am Ende der großen Pause statt. Schüler, die früher aus dem Sportunterricht kommen, bleiben bis zur Pause auf dem Pausenhof. Aufsicht führt der Sportlehrer.
4.4. Mittagstisch
Damit es allen beim Mittagstisch schmeckt, sind anständige Tischmanieren Voraussetzung. Gegessen wird im Mensabereich.
4.5. Hohlstunden und Freistunden
Betroffene Schüler gehen zuverlässig in den Aufenthaltsraum oder an den ihnen zugewiesenen Ort. Das Verlassen des Schulgeländes ist untersagt.
4.6. Aufsicht
In Haus- und Schulordnungsangelegenheiten haben die Schülerinnen und Schüler auch den Anordnungen des Hausmeisters Folge zu leisten.
Bei Problemen wenden sich die Schüler an die aufsichtsführenden Lehrkräfte.
Gesundheit, Sauberkeit und Hygiene, Kleidung und Mode
a) Per Gesetz sind Rauchen, Alkohol und andere Drogen auf dem Schulgelände verboten.
· Wird eine Schülerin/ ein Schüler kurz vor/während/kurz nach der Schulzeit auf oder in der Nähe des Schulgeländes beim Rauchen gesehen, folgen eine Bemerkung oder ein Eintrag und 2 Stunden nachsitzen für die Schülerin/den Schüler.
b) Das Mitführen von Waffen aller Art ist auf dem Schulgelände verboten.
c) Achte auf dein Äußeres! Dazu gehören die tägliche Körperpflege und saubere, angemessene Kleidung.
d) Im Schulhaus tragen wir während des Unterrichts keine Kopfbedeckung, außer aus religiösen Gründen.
e) Jacken und Schirme gehören an die Garderoben vor
dem Klassenzimmer.
f) Für mitgebrachte Wertsachen ist der Schüler selbst verantwortlich
g) Im Besonderen gilt für den Sportunterricht: Zweckmäßige Sportkleidung und geeignete Sportschuhe sind erforderlich. Getränke in Glasflaschen, Kaugummi und Schmuck sind im Sportunterricht untersagt. Für Piercings gibt es einen besonderen Erlass. Darüber hinaus gilt die Turnhallenordnung. à s. Merkblatt Sportunterricht
h) Im Schwimmunterricht ist die Hallenbadordnung zu beachten.
i) Schulanlage, Einrichtungen, Bücher und Unterrichtsmittel sind pfleglich zu behandeln.
j) Ordnung und Sauberkeit ist Aufgabe der ganzen Schulgemeinschaft.
k) Beschädigungen sind dem Lehrer zu melden.
l) Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sind unbedingt sauber zu halten.
m) Während des Unterrichts ist das Essen und Trinken untersagt. Ausnahmen gelten nur in Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer.
n) Auf dem Schulgelände sind Kaugummis verboten. Gebrauchte Kaugummis müssen vor dem Wegwerfen in Papier eingewickelt werden.
o) Handys müssen auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein. Ausnahmen für unterrichtliche Zwecke sind nach Absprache mit den Lehrerinnen/Lehrern möglich. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy eingezogen und kann nur durch die Eltern abgeholt werden.
p) Die Nutzung von elektronischen
Unterhaltungsmedien (Lautsprecher, Kopfhörer, Konsolen, usw.) ist auf dem Schulgelände verboten.
q) Das Konsumieren und Mitführen von Energy-Drinks auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.
5. Verantwortungsbereich der Eltern:
Entschuldigungswesen, Beurlaubung, Meldepflicht von Krankheiten
Die Teilnahme der Schüler am Unterricht und an anderen schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend.
Alle Veranstaltungen beginnen und enden in der Regel an der Schule.
5.1. Krankheit
Bei Krankheit ist der Schüler so früh wie möglich am ersten Tag beim Sekretariat oder beim Klassenlehrer / der Klassenlehrerin durch einen Erziehungsberechtigten zu entschuldigen.
Die schriftliche Entschuldigung der Eltern muss spätestens am dritten Tag dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin vorliegen. Sollte ein Schüler aus gesundheitlichen Gründen am Sportunterricht nicht teilnehmen, muss dem Sportlehrer / der Sportlehrerin eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Eine ansteckende Krankheit beziehungsweise Parasitenbefall nach dem Infektionsschutzgesetz ist durch die Eltern schriftlich oder telefonisch an die Schule zu melden. Die Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte erfolgte durch ein Merkblatt gemäß §34 Abs.5 S.2 Infektionsschutzgesetz.
5.2. Befreiung und Beurlaubung
Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich.
Über die Befreiung von einer Unterrichtsstunde entscheidet der
Fachlehrer / die Fachlehrerin, von einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung bis zu 2 Tagen der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin.
In den übrigen Fällen entscheidet über Befreiungen der Schulleiter.
Der Antrag auf Befreiung und Beurlaubung muss von den
Erziehungsberechtigten rechtzeitig vorab schriftlich bei der Schule eingereicht werden.
Jeder Schüler / Jede Schülerin ist hinterher verpflichtet, sich selbstständig über Hausaufgaben, Unterricht und Termine zu erkundigen.
Muss ein Schüler den Unterricht beziehungsweise eine schulische Veranstaltung vorzeitig verlassen, meldet er sich beim Lehrer / bei der Lehrerin ab, der dies im Tagebuch und für die Eltern im „Timer“ vermerkt.
6. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Beschwerdeordnung, Schlichtungsstelle und Streitschlichter
6.1. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Eine Schul- und Hausordnung hat nur dann einen Sinn, wenn sie von allen am Schulleben Beteiligten befolgt wird. Rein pädagogische, formlose Maßnahmen haben generell Vorrang vor förmlichen Maßnahmen.
Bei Verstößen ergreift die Schule nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgende Schritte:
Durch den Lehrer
a) Ermahnung und Zurechtweisung
b) Sinnvolle, pädagogische Maßnahmen
c) Nachsitzen bis zu zwei Stunden (nach §90 SchG)
d) Bemerkung im Tagebuch (muss als Bemerkung gekennzeichnet sein)
e) Eintragung sind nach der Prüfung des Einzelfalls vom Kollegen ins Tagebuch einzutragen und werden mit dem Begriff „Eintrag“ gekennzeichnet.
- Jeder Eintrag soll von einer weiteren Maßnahme begleitet werden.
- Bei jedem Eintrag werden die Eltern vom Klassenlehrer benachrichtigt.
- Einträge und Bemerkungen haben Auswirkungen auf die Verhaltens- bzw. Mitarbeitsnote.
Durch den Schulleiter:
Ab dem 2. Eintrag erfolgen Maßnahmen durch den Schulleiter bzw. die Klassenkonferenz. Solche Maßnahmen nach § 82 und § 90 SchG sind:
| Förmliche Maßnahme | Zuständigkeit
1. | a) Nachsitzen bis zu 4 Unterrichtsstunden | Schulleiter
| b) Überweisung in eine Parallelklasse gleichen Typs in der Schule | Schulleiter
| c) Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht | Schulleiter
| d) Ausschluss vom Unterricht bis zu 5 Unterrichtstagen | Schulleiter
| e) In dringenden Fällen, wenn das Schülerverhalten den Schulausschluss erwarten lässt: vorläufiger Ausschluss vom Schulbesuch bis zu 2 Wochen nach Anhörung des Klassenlehrers | Schulleiter
2. | a) Ausschluss vom Unterricht bis zu 4 Unterrichtswochen | Schulleiter nach Anhörung von Klassenkonferenz, in dringenden Fällen auch ohne Beteiligung der Konferenzen Auf Wunsch des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten beim Schulausschluss Beteiligung der Schulkonferenz
| b) Androhung des Ausschlusses aus der Schule
| c) Ausschluss aus der Schule
3. | Ausschluss aus allen Schulen des Schulamts, des Landkreises oder des Regierungsbezirks | Obere Schulaufsichtsbehörde
4. | Ausschluss aus allen Schulen des Landes(außer Sonderschulen gem. § 82 SchG). | Ministerium für Kultus und Sport
6.2. Beschwerdeordnung
Schüler und Eltern haben das Recht, sich über Maßnahmen und Entscheidungen der Schule oder einer Lehrkraft zu beschweren, mit denen sie nicht einverstanden sind. Dabei gilt der Grundsatz, dass zuerst mit derjenigen Person gesprochen wird, die die Maßnahme veranlasst oder die Entscheidung getroffen hat. Jede Schülerin und jeder Schüler kann auf eigenen Wunsch den Klassensprecher oder Schulsprecher zur Beratung und Unterstützung hinzuziehen.
Alle am Schulleben Beteiligten (Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer) befürworten eine Aussprache nach folgendem Schema:
Schüler/in Eltern
Fachlehrer/in
Klassenlehrer/in
Verbindungslehrer/in
Schulleiter
6.3. Streitschlichtung (Mediation)
Um ein möglichst gewaltfreies Zusammenleben an unserer Schule zu begünstigen, wird „Streitschlichtung" angeboten, bei der Schülerinnen und Schüler in Eigenverantwortung Konflikte bewältigen lernen.
7. Schulinterne Hausaufgabenregelung
Nach der Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung muss jede Schule eine eigene Regelung über die Hausaufgaben finden. Die Schulkonferenz unserer Schule hat folgender Regelung zugestimmt:
1. Hausaufgaben sind mündliche, schriftliche und praktische Leistungen,
die zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts dienen.
2. Der Zeitumfang für die Hausaufgaben wird auf die verschiedenen
Altersstufen angemessen begrenzt.
Als Richtwerte für den Durchschnittsschüler werden festgelegt:
Für die Primarstufe:
Klasse 1 | 30 Min
Klasse 2 | 45 Min
Klasse 3/4 | 60 Min
Für die Sekundarstufe: |
Klasse 5/6 | 90 Min
Klasse 7/8 | 120 Min
Klasse 9/10 | 120 Min
3. Hausaufgaben können auch von Freitag auf Montag aufgegeben werden.
4. Eine Hausaufgabe kann zur Leistungsbeurteilung herangezogen werden. Eine schriftliche Hausarbeit kann nicht als Klassenarbeit bewertet werden.
5. An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht darf es in den Klassen 5 bis 10 keine schriftlichen Hausaufgaben von diesem auf den nächsten Tag geben.
Im Allgemeinen muss jeder Lehrer die Gewichtung der Hausaufgaben-beurteilung bei der Notenfindung zu Beginn des Schuljahres Eltern, Schülerinnen und Schülern bekannt geben, ebenso die Maßnahmen bei Nichterledigung der Hausaufgaben.